Durch den Rat der Stadt Bonn wurde am 30.03.2017 der Beschluss zur Einführung des Bonner Baulandmodells gefasst (Ds.-Nr. 1613742EB5), welcher am 10.07.2018 modifiziert wurde (Ds.-Nr. 1811574EB5). Zielsetzung des Bonner Baulandmodells ist, dass stadtweit mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird und Vorhabenträger an den Folgekosten der sozialen Infrastruktur beteiligt werden.

Das Bonner Baulandmodell regelt einheitlich und verbindlich, für alle von ihm erfassten Wohnungsbauvorhaben, welche Leistungen ein Vorhabenträger im Sinne der Allgemeinheit zu erbringen hat. Ein Anliegen des Modells ist es, für die Aushandlung von städtebaulichen Verträgen nach § 11 BauGB einen geregelten Rahmen zu schaffen und somit Transparenz und Sicherheit für alle an einer Planung beteiligten Akteure herzustellen. Im Mittelpunkt steht dabei, dass sich Planungsbegünstigte in einem städtebaulichen Vertrag dazu verpflichten, 40% der für Wohnzwecke geplanten Bruttogrundfläche eines Neubauvorhabens zu den Bedingungen des geförderten Wohnungsbaus zu errichten und eine Kostenbeteiligung zur Herstellung von Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten zu leisten. weiter lesen zum Baulandmodell