Barrierefrei ist für alle gut

30.11.2021 von Andrea Hillebrand
Barrierefreiheit ist ein Bedarf verschiedener gesellschaftlicher Gruppen.

Das ist nicht nur eine Frage des Bauordnungsrechts

Barrierefrei? Ist das nicht was für Behinderte? Diese landläufige Vorstellung ist zwar nicht falsch. Aber richtig ist sie auch nicht.

Als barrierefrei gilt eine Sache oder Dienstleistung, wenn sie in der üblichen Weise ohne zusätzlichen Aufwand und grundsätzlich ohne fremde Hilfe nutzbar ist. Wenn es um das Wohnen geht, wird Barrierefreiheit für jeden Menschen im Laufe seines Lebenszyklus wichtig: als Kind, als Eltern mit Kindern und Kinderwagen und schließlich im Alter.

Zum Teil bedeutet Barrierefreiheit „nur“ mehr Komfort. Für alte Menschen, für Menschen mit Behinderungen und/ oder Einschränkungen der Mobilität ist Barrierefreiheit von existenzieller Bedeutung. Fehlt sie, wird selbstbestimmtes Leben erschwert oder ganz unmöglich, drohen Hilfsbedürftigkeit und Abhängigkeiten.

Barrierefreiheit im Wohnungsbau muss wieder stärker in den Blickpunkt der Wohnungspolitik gerückt werden und darf sich nicht auf das Bauordnungsrecht beschränken.
Barrierefreiheit muss ganzheitlich gedacht werden, wie es der Begriff des Universal Design ausdrückt.  Wer so plant und baut, der investiert zukunftssicher.

Der Mieterbund ist der Meinung, dass die Barrierefreiheit als Kriterium für die ortsübliche Miete auch in die Mietspiegel aufgenommen gehört und auch Bestandteil von Wohnungsanzeigen sein sollte.

Die für die Vergabe öffentlich geförderter Wohnungen zuständigen Stellen könnten ein Verzeichnis von barrierearmen Wohnungen anlegen, um Wohnungssuchende gezielt versorgen zu können. Wer Fördermittel für Wohnraum beantragt, erhält diese seit einigen Jahren nur noch für barrierefreien Wohnraum.

Der überwiegende Teil der Nachfragenden nach barrierefreiem Wohnraum ist auf den freien Markt angewiesen. Obwohl es dieses Angebot gibt, fehlt es oft an Transparenz hinsichtlich der einzelnen Merkmale für die Barrierefreiheit. Auf Immobilienportalen und in Anzeigen sollten diese Merkmale deshalb immer angegeben werden, damit Wohnungsuchende sich bedarfsgerecht entscheiden könnten.

Vorsicht ist beim Begriff „barrierearm“ geboten. Der ist nicht definiert und nicht aussagekräftig.

Mehr Informationen zum Thema „Universal Design“ und Barrierefreiheit sind auf der Website des Deutsche Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V. und der Verbraucherzentrale hinterlegt.

www.mieterbund-bonn.de/news/barrierefreiheit-bedeutet-komfort-fuer-alle.html

https://www.verbraucherzentrale.nrw/barrierefrei-wohnen-54982

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Text von Andrea Hillebrand, Pressesprecherin des Diakonischen Werkes Bonn und Region

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